Weitere Entscheidung unten: VG Koblenz, 20.10.2008

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 08.12.2008 - 7 ME 144/08   

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OVG Niedersachsen, 08.12.2008 - 7 ME 144/08 (https://dejure.org/2008,4787)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.12.2008 - 7 ME 144/08 (https://dejure.org/2008,4787)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Dezember 2008 - 7 ME 144/08 (https://dejure.org/2008,4787)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur Sperrwirkung des § 12 GewO bei sofort vollziehbarer Gewerbeuntersagung oder strafgerichtlichen Verurteilungen wegen Eigentums- oder Vermögensdelikten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Sperrwirkung des § 12 Gewerbeordnung (GewO) bei einem unter Anordnung des Sofortvollzuges und im Zeitpunkt eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens untersagten Gewerbe

  • Judicialis

    GewO § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 12
    Zur Sperrwirkung des § 12 GewO bei sofort vollziehbarer Gewerbeuntersagung oder strafgerichtlichen Verurteilungen wegen Eigentums- oder Vermögensdelikten: Gewerbeuntersagung; Insolvenz; Insolvenzverfahren; Sperrwirkung; Verurteilung, strafgerichtliche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sperrwirkung des § 12 Gewerbeordnung (GewO) bei einem unter Anordnung des Sofortvollzuges und im Zeitpunkt eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens untersagten Gewerbe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 397
  • GewArch 2009, 162
  • GewArch 2009, 162 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 13.05.2003 - 7 LA 140/02

    Berufsverbot; Bindungswirkung; Gewerbe; Gewerbetreibender; Gewerbeuntersagung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2008 - 7 ME 144/08
    Hingegen fehlt es an einem die Anwendbarkeit des GewO § 12 rechtfertigenden Zusammenhang, wenn die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden auf Vorgängen beruht, die mit seiner ungeordneten Vermögenslage nichts zu tun haben (vgl. Senat, Beschl. v. 13.05.2003 - 7 LA 140/02 -, GewArch 2003, 383).
  • VGH Bayern, 27.01.2014 - 22 BV 13.260

    Gewerbeuntersagung wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit - Maßgeblicher

    Allerdings könnte - worauf Vertreter der Gegenansicht hinweisen - eine Ausdehnung der Sperrwirkung auf die Phase der Verwaltungsvollstreckung dazu führen, dass gegen einen nicht rechtstreuen Gewerbetreibenden, der eine vor dem Ergehen insolvenzrechtlicher Maßnahmen im Sinn des § 12 GewO sofort vollziehbar oder bestandskräftig gewordene Gewerbeuntersagung beharrlich missachtet, keine Zwangsmaßnahmen (z.B. in dem vom NdsOVG mit Beschluss vom 8.12.2008 - 7 ME 144/08 - GewArch 2009, 162 entschiedenen Fall: Festsetzung eines Zwangsgelds) ergriffen werden könnten.

    Ein solches Ergebnis sei zu vermeiden, so dass Maßnahmen zur Vollstreckung einer Gewerbeuntersagung nicht als "Anwendung von Untersagungsvorschriften" angesehen werden dürften und somit eine sofort vollziehbare oder bestandskräftige Gewerbeuntersagung ungeachtet eines inzwischen eingeleiteten Insolvenzverfahrens zwangsweise durchgesetzt werden könnte, weil die "Anwendung" der Untersagungsvorschriften bereits abgeschlossen sei (NdsOVG, B.v. 8.12.2008, a.a.O., Rn. 4 unter Hinweis auf Hahn, GewArch 2000, 361 und Landmann/Rohmer, GewO, § 12 Rn. 14; Krumm, GewArch 2010, 465).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2011 - 4 A 1449/08

    Zulässigkeit der Unterbrechung eines gerichtlichen Verfahrens gegen eine

    So auch Hess. VGH, Urteil vom 21. November 2002 - 8 UE 3195/01 -, NVwZ 2003, 626; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 15. November 2010 - 7 L 1045/10 -, juris; VG München, Urteil vom 31. August 2006 - M 16 K 05.6153 -, juris; Heß, in: Friauf, GewO, Stand März 2011, § 12 Rn. 14, 15; Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO, Stand Mai 2008, § 12 Rn. 16; Schmidt, GewArch 2003, 326 (327); Tettinger, GewO, 7. Auflage 2004, § 12 Rn. 10; zweifelnd Nds. OVG, Beschluss vom 8. Dezember 2008 - 7 ME 144/08 , juris; a.A. Krumm, GewArch 2010, 465 (468).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2010 - 6 A 10676/10

    Gewerbetreibender; Insolvenz; gewerbebezogene Unzuverlässigkeit; steuerrechtliche

    In Literatur und Rechtsprechung besteht im Grundsatz Einigkeit darüber, dass Verstöße gegen Verhaltensvorschriften dann der Sperrwirkung des § 12 GewO unterfallen, wenn sie gewerbebezogen sind und in einem engen Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Unzulänglichkeiten stehen, die das Insolvenzverfahren ausgelöst haben (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Dezember 2008 - 7 ME 144/08 -, GewArch 2009, 162; Beschluss vom 29. Januar 2010 - 4 E 1182/09 -, juris; Heß, a.a.O., § 12 Rn. 7 f.; Hahn, GewArch 2000, 361 [362]; Marcks, a.a.O., § 12 Rn. 11).
  • VGH Bayern, 05.05.2009 - 22 BV 07.2776

    Gewerbeuntersagung; Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Das Gewerbe "Zeichen und Planungsbüro" wurde vom Kläger zum Zeitpunkt des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (ca. Februar 2005, vgl. Bl. 127 und 131 der Akten des Landratsamts) ausgeübt, und zwar rechtmäßig, da trotz des angeordneten Sofortvollzugs die Frist für die Abwicklung des Geschäftsbetriebs (und damit für das Betreiben des Gewerbes) laut Nr. 11 des Bescheids vom 16. Juni 2004 erst zwei Monate nach Bestandskraft der (erweiterten) Gewerbeuntersagung endete (vgl. auch das Schreiben des Landratsamts vom 14.8.2006, Bl. 28 f. der Akten des Verwaltungsgerichts; zum Fall einer nicht rechtmäßigen, weil sofort vollziehbar untersagten gewerblichen Betätigung vgl. Nds. OVG vom 8.12.2008 GewArch 2009, 162).
  • OVG Niedersachsen, 11.08.2009 - 7 LA 232/07

    Gewerbeuntersagung während der Dauer eines Insolvenzverfahrens; Berücksichtigung

    Die Sperrwirkung des § 12 GewO tritt daher bei einer auf die Verurteilung wegen derartiger Straftaten gestützten Gewerbeuntersagung, die dem Schutz aktueller und potentieller Kunden dient, nicht ein (Fortführung von Nds. OVG, Beschl. v. 13.05.2003 - 7 LA 140/02 -, GewArch 2003, 383, 384 wie schon Beschl. v. 08.12.2008 - 7 ME 144/08 -, GewArch 2009, 162).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2009 - 1 S 19.09

    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; (erweiterte) Gewerbeuntersagung;

    Ziel des § 12 GewO ist es indes nicht, dem Gewerbetreibenden die Fortführung eines unerlaubt betriebenen Gewerbes zu ermöglichen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Dezember 2008 - 7 ME 144/08 - juris Rn. 4; Hahn, GewArch 2000, 361, 365).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2011 - 4 B 1707/10

    Ausübung eines Gewerbes wird nicht wegen Unmöglichkeit zum Nachkommen von

    vgl. hierzu Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 8. Dezember 2008 - 7 ME 144/08 -, juris, der nach Auffassung des Senats für den Fall des angeordneten Sofortvollzuges allerdings zu weit gehen dürfte.
  • VGH Bayern, 14.02.2011 - 22 CS 11.34

    Sofort vollziehbare erweiterte Gewerbeuntersagung

    Dieser Ansicht liegt zu Grunde, dass demjenigen Gewerbetreibenden, der die in der Gewerbeuntersagung ihm eingeräumte Frist bis zur Einstellung seiner gewerblichen Tätigkeit ausnutzt, insbesondere nicht ohne Weiteres eine "Flucht in die Insolvenz" vorgeworfen werden und ihm gegenüber auch nicht der im Beschluss des OVG Lüneburg vom 8. Dezember 2008 (Az. 7 ME 144/08) argumentativ verwendete - und später in Rechtsprechung und Rechtslehre wiederholt aufgegriffene - Einwand erhoben werden kann, aus dem rechtswidrigen Missachten des angeordneten Sofortvollzugs dürfe dem Unzuverlässigen gegenüber dem (wenigstens insoweit) Rechtstreuen kein Vorteil erwachsen; denn Ziel des § 12 GewO sei es nicht, dem Gewerbetreibenden die Fortführung eines unerlaubt betriebenen Gewerbes zu ermöglichen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2010 - 4 E 1182/09

    Untersagung eines Gewerbes im Falle "doppelter" Unzuverlässigkeit; Unterbrechung

    - 7 ME 144/08 -, GewArch 2009, 162, und vom.
  • VGH Bayern, 01.02.2012 - 22 C 11.2679

    Prozesskostenhilfe; Widerruf der Gaststättenerlaubnis und Gewerbeuntersagung;

    Dieser Ansicht liegt zu Grunde, dass demjenigen Gewerbetreibenden, der die in der Gewerbeuntersagung ihm eingeräumte Frist bis zur Einstellung seiner gewerblichen Tätigkeit ausnutzt, insbesondere nicht ohne Weiteres eine "Flucht in die Insolvenz" vorgeworfen werden und ihm gegenüber auch nicht der im Beschluss des OVG Lüneburg vom 8. Dezember 2008 (Az. 7 ME 144/08) argumentativ verwendete - und später in Rechtsprechung und Rechtslehre wiederholt aufgegriffene - Einwand erhoben werden kann, aus dem rechtswidrigen Missachten des angeordneten Sofortvollzugs dürfe dem Unzuverlässigen gegenüber dem (wenigstens insoweit) Rechtstreuen kein Vorteil erwachsen; denn Ziel des § 12 GewO sei es nicht, dem Gewerbetreibenden die Fortführung eines unerlaubt betriebenen Gewerbes zu ermöglichen.
  • VG Gelsenkirchen, 15.11.2010 - 7 L 1045/10

    Gewerbeuntersagung, Festsetzung Zwangsgeld, Insolvenz, Freigabe, Sperrwirkung

  • VG München, 12.05.2009 - M 16 K 09.923

    Widerruf der gaststättenrechtlichen Erlaubnis trotz Insolvenzverfahren;

  • VG Saarlouis, 11.07.2011 - 1 K 303/10

    Einzelfall eines wegen der Aussetzung des Widerspruchverfahrens gemäß § 12 GewO

  • VG Gelsenkirchen, 25.11.2009 - 7 K 3090/08

    Gewerbeuntersagung; Insolvenzverfahren

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Rechtsprechung
   VG Koblenz, 20.10.2008 - 4 K 1786/07.KO   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10515
VG Koblenz, 20.10.2008 - 4 K 1786/07.KO (https://dejure.org/2008,10515)
VG Koblenz, Entscheidung vom 20.10.2008 - 4 K 1786/07.KO (https://dejure.org/2008,10515)
VG Koblenz, Entscheidung vom 20. Oktober 2008 - 4 K 1786/07.KO (https://dejure.org/2008,10515)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Beeinträchtigung der öffentlichen Verkehrsinteressen durch die Bedrohung der Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes nach § 13 Abs. 4 S. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Anforderungen an die behördliche Prognose nach § 13 Abs. 4 S. 1 PBefG; Anforderungen an die ...

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Taxikonzession für Flughafen Hahn erstritten

  • anwalt-bauer.de (Kurzinformation)

    Klage auf Erteilung einer Taxigenehmigung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Taxi-Unternehmen erstreitet weitere Konzession - Kein "ruinöser Wettbewerb" zu erwarten - Taxikonzession für Flughafen Hahn

Papierfundstellen

  • GewArch 2009, 162
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 31.01.2008 - 3 B 77.07

    Zur Prognosebildung und zur Ermessensausübung bei der Vergabe von

    Auszug aus VG Koblenz, 20.10.2008 - 4 K 1786/07
    Eine Beschränkung der Verpflichtung des Beklagten auf erneute Bescheidung war insoweit nicht geboten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.05.2007 - 13 A 3388/03 -, bestätigt durch Beschluss des BVerwG vom 31.01.2008 - 3 B 77.07 -, zitiert jeweils nach juris).

    Gefordert ist demnach eine prognostische Einschätzung der Genehmigungsbehörde über die Zahl der ohne Gefahr für die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes höchstens zuzulassenden Taxen, also eine Prognose dazu, welche Zahl neuer Taxen das örtliche Taxengewerbe "verträgt", ohne in seiner vom öffentlichen Verkehrsinteresse her zu bestimmenden Funktionsfähigkeit bedroht zu sein (BVerwG, Beschluss vom 31.01.2008 - 3 B 77.07 -, juris, unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 07.09.1989 - 7 C 44/88 u.a. - BVerwGE 82, 295 ff.).

    Die gerichtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit der auf eine Prognose gestützten Versagung der Taxengenehmigung hat auf die Sachlage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung in der letzten Tatsacheninstanz abzustellen; denn es geht um die Verpflichtung der Behörde zur Erteilung einer Genehmigung, auf die ein Rechtsanspruch besteht, wenn keine Versagungsgründe vorliegen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.05.2007, a.a.O., und BVerwG, Beschluss vom 31.01.2008, a.a.O.).

    Ein Bewerber, der die subjektiven Zulassungsvoraussetzungen des § 13 Abs. 1 PBefG erfüllt, hat einen Anspruch auf Erteilung einer Taxengenehmigung, wenn es an einer rechtmäßigen behördlichen Prognose über die Zahl der ohne Gefahr für die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes höchstens zuzulassenden Taxen fehlt und die Behörde nicht substantiiert Umstände darlegt, die es in hohem Maße zweifelhaft erscheinen lassen, dass die Klägerin bei Beachtung der Vormerkliste zum Zug kommen kann (BVerwG, Urteil vom 07.09.1989, a.a.O., Leitsatz 4 und S. 300, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 31.01.2008, a.a.O.).

    Das Gericht darf die Sache nicht in der Weise "entscheidungsreif" machen, dass es die der Behörde obliegende prognostische Einschätzung selbst trifft, oder die Grundlagen für eine rechtmäßige Prognose ermittelt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.01.2008, a.a.O., Rn. 8 ff.).

    Eine Prognose dazu, welche Zahl neuer Taxen das örtliche Taxengewerbe in Lautzenhausen am Flughafen Hahn "verträgt", ohne in seiner vom öffentlichen Verkehrsinteresse her zu bestimmenden Funktionsfähigkeit bedroht zu sein (BVerwG, Beschluss vom 31.01.2008 - 3 B 77.07 - juris, unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 07.09.1989, Urteil vom 07.09.1989 - 7 C 44/88 u.a. - BVerwGE 82, 295 ff.), ist in dem Gutachten nicht zu finden.

    Die Festlegung hierauf ist jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (zuletzt Beschluss vom 31.01.2008, a.a.O.) der Kern einer (rechtmäßigen) Prognose der Genehmigungsbehörde.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (zuletzt: Beschluss vom 31.01.2008 - 3 B 77.07 - juris m.w.N.) setzt dies voraus, dass der Beklagte nicht substantiiert Umstände darlegt, die es in hohem Maße zweifelhaft erscheinen lassen, dass die Klägerin bei Beachtung der Vormerkliste zum Zug kommen kann.

  • VG Koblenz, 18.12.2006 - 4 K 329/06

    Betriebsgenehmigung für Taxi am Flughafen Hahn zu Unrecht versagt

    Auszug aus VG Koblenz, 20.10.2008 - 4 K 1786/07
    Mit rechtskräftigem Urteil vom 18. Dezember 2006 - 4 K 329/06.KO - verpflichtete die erkennende Kammer den Beklagten unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides, den Antrag der Klägerin auf Genehmigung eines Gelegenheitsverkehrs mit einem Taxi unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden.

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf die Schriftsätze der Beteiligten, die beigezogenen Verwaltungs- und Widerspruchsakten (2 Hefte), das vorgelegte Gutachten der Fa. L. + K., die Gerichtsakte 4 K 329/06.KO sowie auf die Niederschrift der mündlichen Verhandlung vom 20. Oktober 2008 verwiesen; sämtliche Unterlagen waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Die Nachweise der Klägerin waren ausweislich des Tatbestandes des Urteils der Kammer vom 18. Dezember 2006 - 4 K 329/06.KO - mit dem zum Antrag auf Genehmigung eines Mietwagenverkehrs vorgelegt worden.

    Dies hat die Kammer bereits in dem zwischen den Beteiligten ergangenen rechtskräftigen Urteil vom 18. Dezember 2006 - 4 K 329/06.KO - im Einzelnen dargelegt, auf die dortigen Ausführungen wird zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen.

  • VGH Bayern, 01.07.1996 - 11 B 95.2169
    Auszug aus VG Koblenz, 20.10.2008 - 4 K 1786/07
    Es ist weder nach Handelsrecht (vgl. §§ 13, 29 und 33 HGB) noch nach dem Personenbeförderungsrecht ausgeschlossen, dass ein Taxiunternehmer in einer (echten) weiteren (Zweig-) Niederlassung in einer anderen als der ursprünglichen Sitzgemeinde des Unternehmens die Geschäfte für die dort zu erteilende Taxikonzession betreibt (so im Ergebnis auch Fielitz/Grätz, PBefG, Kommentar, § 11 Rn. 3f. und § 26 Rn. 6; a.A. BayVGH, Urteil vom 01.07.1996 - 11 B 95.2169 -, NVwZ-RR 1996, 651; in dem hierzu ergangenen Beschwerdebeschluss des BVerwG vom 02.10.1997 - 3 B 2.97 -, Buchholz 442.01 § 26 PBefG Nr. 1, werden Bedenken zur Ansicht des BayVGH geäußert).

    Die Annahme des BayVGH (in seinem Urteil vom 01.07.1996, a.a.O.) entbehrt damit einer für den Normadressaten klaren und eindeutigen Grundlage im geltenden Recht.

    Dennoch gilt auch für die Klägerin, dass die evtl. erteilte Genehmigung nach § 26 Nr. 2 PBefG erlischt, wenn sie den erforderlichen Betriebssitz in der Gemeinde nicht aufrechterhält (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.10.1997, a.a.O. unter Bestätigung des Urteils des BayVGH vom 01.07.1996, a.a.O.).

    In gleicher Richtung stellt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof klar, dass ein Unternehmer, der seinen Betriebssitz aus dem Bezirk einer Genehmigungsbehörde herausverlagert, mit seinen dort noch anhängigen Anträgen auf Neuerteilung zu einem "Neubewerber" wird (BayVGH, Urteil vom 01.07.1996 - 11 B 95.2169 - juris; die Beschwerde hiergegen wurde vom BVerwG mit Beschluss vom 02.10.1997 - 3 B 2.97 - juris, zurückgewiesen).

  • BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvL 53/55

    Taxi-Beschluß

    Auszug aus VG Koblenz, 20.10.2008 - 4 K 1786/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat dies für den Taxenverkehr bejaht (vgl. Beschluss vom 08.06.1960 - 1 BvL 53/55 u.a. - BVerfGE 11, 168).

    Die Gefahr einer Übersetzung des Gewerbes mit der Folge ruinösen, das Taxengewerbe in seiner Existenz bedrohenden Wettbewerbs muss vielmehr konkret beweisbar eingetreten oder nach dem sorgfältig begründeten Urteil der Verwaltungsbehörde in drohende Nähe gerückt sein (vgl. BVerfGE 11, 168, 191).

    Nach der insoweit eindeutigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 11, 168) kann die aus der Not der potentiellen Kunden erfolgte tatsächliche Ersetzung der Taxibenutzung am Hahn durch andere Verkehre wegen der Nichtersetzbarkeit des Taxiverkehrs in seiner Funktion als wichtigster Träger individueller Verkehrsbedienung aus verfassungsrechtlichen Gründen keine prägende Berücksichtigung finden.

  • BVerwG, 02.10.1997 - 3 B 2.97

    Zur Verfassungsmäßigkeit des automatischen Erlöschens der Taxengenehmigung bei

    Auszug aus VG Koblenz, 20.10.2008 - 4 K 1786/07
    Es ist weder nach Handelsrecht (vgl. §§ 13, 29 und 33 HGB) noch nach dem Personenbeförderungsrecht ausgeschlossen, dass ein Taxiunternehmer in einer (echten) weiteren (Zweig-) Niederlassung in einer anderen als der ursprünglichen Sitzgemeinde des Unternehmens die Geschäfte für die dort zu erteilende Taxikonzession betreibt (so im Ergebnis auch Fielitz/Grätz, PBefG, Kommentar, § 11 Rn. 3f. und § 26 Rn. 6; a.A. BayVGH, Urteil vom 01.07.1996 - 11 B 95.2169 -, NVwZ-RR 1996, 651; in dem hierzu ergangenen Beschwerdebeschluss des BVerwG vom 02.10.1997 - 3 B 2.97 -, Buchholz 442.01 § 26 PBefG Nr. 1, werden Bedenken zur Ansicht des BayVGH geäußert).

    Dennoch gilt auch für die Klägerin, dass die evtl. erteilte Genehmigung nach § 26 Nr. 2 PBefG erlischt, wenn sie den erforderlichen Betriebssitz in der Gemeinde nicht aufrechterhält (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.10.1997, a.a.O. unter Bestätigung des Urteils des BayVGH vom 01.07.1996, a.a.O.).

    In gleicher Richtung stellt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof klar, dass ein Unternehmer, der seinen Betriebssitz aus dem Bezirk einer Genehmigungsbehörde herausverlagert, mit seinen dort noch anhängigen Anträgen auf Neuerteilung zu einem "Neubewerber" wird (BayVGH, Urteil vom 01.07.1996 - 11 B 95.2169 - juris; die Beschwerde hiergegen wurde vom BVerwG mit Beschluss vom 02.10.1997 - 3 B 2.97 - juris, zurückgewiesen).

  • BVerwG, 07.09.1989 - 7 C 44.88

    Zur Prognosebildung hinsichtlich der Funktionsfähigkeit des örtlichen

    Auszug aus VG Koblenz, 20.10.2008 - 4 K 1786/07
    Gefordert ist demnach eine prognostische Einschätzung der Genehmigungsbehörde über die Zahl der ohne Gefahr für die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes höchstens zuzulassenden Taxen, also eine Prognose dazu, welche Zahl neuer Taxen das örtliche Taxengewerbe "verträgt", ohne in seiner vom öffentlichen Verkehrsinteresse her zu bestimmenden Funktionsfähigkeit bedroht zu sein (BVerwG, Beschluss vom 31.01.2008 - 3 B 77.07 -, juris, unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 07.09.1989 - 7 C 44/88 u.a. - BVerwGE 82, 295 ff.).

    Eine Prognose dazu, welche Zahl neuer Taxen das örtliche Taxengewerbe in Lautzenhausen am Flughafen Hahn "verträgt", ohne in seiner vom öffentlichen Verkehrsinteresse her zu bestimmenden Funktionsfähigkeit bedroht zu sein (BVerwG, Beschluss vom 31.01.2008 - 3 B 77.07 - juris, unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 07.09.1989, Urteil vom 07.09.1989 - 7 C 44/88 u.a. - BVerwGE 82, 295 ff.), ist in dem Gutachten nicht zu finden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2007 - 13 A 3388/03

    Erteilung einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit einer Taxe; Abbau von

    Auszug aus VG Koblenz, 20.10.2008 - 4 K 1786/07
    Eine Beschränkung der Verpflichtung des Beklagten auf erneute Bescheidung war insoweit nicht geboten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.05.2007 - 13 A 3388/03 -, bestätigt durch Beschluss des BVerwG vom 31.01.2008 - 3 B 77.07 -, zitiert jeweils nach juris).

    Die gerichtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit der auf eine Prognose gestützten Versagung der Taxengenehmigung hat auf die Sachlage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung in der letzten Tatsacheninstanz abzustellen; denn es geht um die Verpflichtung der Behörde zur Erteilung einer Genehmigung, auf die ein Rechtsanspruch besteht, wenn keine Versagungsgründe vorliegen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.05.2007, a.a.O., und BVerwG, Beschluss vom 31.01.2008, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.09.1989 - 7 CB 32.89

    Begehren einer Taxengenehmigung in Bielefeld - Voraussetzungen der Divergenzrüge

    Auszug aus VG Koblenz, 20.10.2008 - 4 K 1786/07
    Eine andere Verteilung läge danach näher (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.09.1989 - 7 CB 32.89 - juris, unter Bestätigung des Urteils des OVG Nordrhein-Westfalen vom 09.05.1989 - 13 A 994/88; sowie Nr. 5.3 der o.a. nordrhein-westfälischen Richtlinie zum PBefG).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.1989 - 13 A 994/88
    Auszug aus VG Koblenz, 20.10.2008 - 4 K 1786/07
    Eine andere Verteilung läge danach näher (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.09.1989 - 7 CB 32.89 - juris, unter Bestätigung des Urteils des OVG Nordrhein-Westfalen vom 09.05.1989 - 13 A 994/88; sowie Nr. 5.3 der o.a. nordrhein-westfälischen Richtlinie zum PBefG).
  • BVerfG, 28.04.2005 - 1 BvR 2231/02

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 iVm Art 33 Abs 2 durch Bevorzugung eines Bewerbers

    Auszug aus VG Koblenz, 20.10.2008 - 4 K 1786/07
    Die Verlegung der Tätigkeit ist unter der Geltung des PBefG wegen der expliziten Genehmigungspflicht der Neuaufnahme der Tätigkeit gleichzusetzen und steht ebenso unter dem Schutz des Art. 12 GG (vgl. zur Verlegung der Berufstätigkeit in einem ähnlich reglementierten Beruf betreffend die Bewerbung von bereits bestellten Notaren auf Notarstellen in einem anderen Bundesland: BVerfG, Beschluss vom 28.04.2005 - 1 BvR 2231/02 u.a. - NJW-RR 2005, 998).
  • OVG Berlin, 28.03.2000 - 1 SN 15.99
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

  • BVerfG, 13.02.1964 - 1 BvL 17/61

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 5 ApoG

  • BVerwG, 15.04.1988 - 7 C 94.86

    Zum behördlichen Beurteilungsspielraum bei der Einschätzung einer Bedrohung der

  • BVerwG, 27.11.1981 - 7 C 57.79

    Zur Versagung einer Kraftdroschkengenehmigung wegen Bedrohung der Existenz des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.1992 - 13 A 3739/91

    Taxi-Konzessionshandel; BGB-Gesellschaft; Unentgeltliche Übertragungen

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